Kabelkanal in der Mietwohnung: Ist der Rückbau Pflicht?

Kabelkanal in der Mietwohnung: Ist der Rückbau Pflicht?

Viele Mieter möchten zusätzliche Steckdosen, Netzwerkleitungen oder Lampen nachrüsten, scheuen aber Eingriffe in die Bausubstanz. Ein aufgeklebter oder verschraubter CILSON-Kabelkanal gilt bautechnisch als nicht-invasive Maßnahme und bietet daher eine mietrechtlich unkompliziertere Alternative zu unter Putz verlegten Leitungen.

Muss ein Kabelkanal beim Auszug entfernt werden?

Das hängt vom Mietvertrag und der Art der Befestigung ab. Grundsätzlich gilt: bauliche Veränderungen, die ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden, müssen beim Auszug meist rückgängig gemacht werden. Da CILSON-Kabelkanäle entweder geklebt oder mit wenigen Schrauben befestigt werden, lässt sich der ursprüngliche Wandzustand in der Regel deutlich einfacher wiederherstellen als bei Unterputz-Installationen mit Stemmarbeiten.

Wie lassen sich Bohrlöcher beim Auszug vermeiden?

Wer keine Spuren hinterlassen möchte, sollte auf die selbstklebende Montage setzen: Kleinere CILSON-Kanäle wie 16 x 16 mm oder 25 x 16 mm lassen sich vollständig ohne Bohren anbringen und bei Bedarf rückstandsfrei wieder entfernen, sofern ein geeigneter Klebestreifen verwendet wird.

Empfiehlt sich Rücksprache mit dem Vermieter?

Auch wenn ein geklebter Kabelkanal in den meisten Fällen unkritisch ist, empfiehlt sich bei größeren Vorhaben wie einer durchgehenden Verkabelung mehrerer Räume eine kurze Absprache mit dem Vermieter. Das schafft Klarheit und vermeidet Diskussionen beim Auszug, insbesondere wenn zusätzlich Schrauben verwendet werden sollen.

 

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